Bürgerinitiative

Mehr Sicherheit in Großhansdorf

Richtiges Verhalten

Es gibt viele Dinge, die einem verdächtig erscheinen und die man der Polizei melden sollte.
Die „110“ ist ein Polizeiruf und kein Notruf. Fehlalarme, verursacht von Bürgern in ehrlicher Absicht, sind weder strafbar noch kostenpflichtig.

Und viele Hinweise, die einzeln vielleicht kein Einschreiten der Polizei rechtfertigen, ergeben dort ein Gesamtlagebild, mit dem Straftaten aufgeklärt und vielleicht sogar verhindert werden können. Anzeigen mit wissentlich falschen Behauptungen zum Schaden Dritter sind aber strafbar! Erfahrungsgemäß gibt es eine unberechtigte Hemmschwelle:
Es kommt immer wieder vor, dass Mitbürger lieber bei unserer Bürgerinitiative anrufen, statt bei der Polizei. Andere greifen erst nach reiflicher Überlegung und Diskussion mit Nachbarn und Familie zum Telefon.

Denken Sie daran: Liegt wirklich eine Straftat vor oder der Versuch, dann zählt jede Minute!
Straftaten werden nicht nur auf der Straße, auf Privatgrundstücken und in Geschäften begangen, sondern auch in privaten Haushalten, am Telefon, im Internet, in Schulen und Vereinen, in Bus und Bahn und an vielen anderen Stellen.

Alle Mitglieder unseres Vereins helfen den Mitbürgern, Nachbarn und der Polizei, indem sie aufmerksam sind, indem sie nicht wegschauen und Verdachtsmomente umgehend der Polizei melden. Sie stellen sich gegebenenfalls als Zeugen zur Verfügung. Wir sind keine „Fenstergucker“, sind nicht selbstgerecht und nicht notorisch misstrauisch, sondern selbstkritisch und erfahren in Sachen Sicherheit mit einer über 25-jährigen Routine in dieser

Beobachtet man eine Straftat, bei der Dritte gefährdet werden und/oder größere Schäden entstehen oder dazu ein konkreter Verdacht besteht, gibt es nur eine richtige Tat: Polizeiruf 110 wählen!
Bei nur vagem Verdacht, Beschwerden oder, weil man einfach nur wissen möchte, wie man sich im Verdachtsfall verhalten soll, kann es besser sein, zunächst mal die örtliche Dienstelle anzurufen.
Die Polizei rät aber grundsätzlich zur 110, weil besonders bei kleineren Dienststellen die Beamten wegen eines Einsatzes unterwegs sein können und die Wache momentan oder auch nachts und am Wochenende nicht besetzt ist.
Wenn man die 110 anruft, wird man zu verschiedenen Dingen befragt, um eine Bewertung der Situation und deren Einstufung nach Wichtigkeit vorzunehmen. Deshalb ist es wichtig, zunächst genau hinzusehen:
    • Tatbestand oder Verdacht
    • Opferbeschreibung
    • Tätermerkmale
    • wo bin ich gerade
    • eigene Personalien
    • am Telefon bleiben
Bei unklaren Umständen und vagen Verdachtsmomenten wird die Priorität von der Einsatzleitung niedrig eingestuft und es kann länger dauern, bis die Polizei eintrifft. Das gilt übrigens auch bei Einbrüchen, die erst bemerkt werden, wenn die Täter längst davon sind und es wahrscheinlich keine Zeugen gibt. Da geht es für die Polizei nur noch um protokollierende Aufgaben und eventuell Spurensicherung, Dinge die auch am nächsten Tag noch gemacht werden können.
Die örtliche Polizeidienststelle ist dann vielleicht doch die erste Wahl und außerdem ist ein guter Kontakt der Bürger zu Ihren Polizeidienststellen wertvoll.

Verdächtige ansprechen?
Bei einer tatsächlichen Straftat gilt in Deutschland das Jedermann-Festnahmerecht, wenn Täter flüchten oder sich nicht identifizieren wollen. Unter diesen Bedingungen darf jeder Bürger den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Unser Verein hat seine Mitglieder durch verbindliche Grundsätze verpflichtet, von diesem Recht keinen (!) Gebrauch zu machen. Damit wollen wir jede Behauptung widerlegen, wir würden Selbstjustiz verüben oder uns Polizeirecht anmaßen. Stattdessen informieren wir sofort die Polizei und versuchen dem Täter auf Abstand zu folgen.
Ausgenommen sind natürlich Situationen, in denen es um Gefahr für Leib und Leben geht. Hier ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet einzugreifen, um diese Gefahr von dem Opfer abzuwenden. Dies muss man nur, wenn man sich dadurch nicht selbst gefährdet. Ansonsten wird man eventuell selbst schuldig, wegen unterlassener Hilfeleistung.
Besteht lediglich der Verdacht einer Straftat, empfehlen wir unseren aktiven Mitgliedern während ihrer Beobachtungrunden folgende Vorgehensweise:
Bei vagem Verdacht soll der Verdächtige freundlich angesprochen und ihm Hilfe angeboten werden („Suchen Sie etwas, können wir Ihnen helfen?“). Kein aggressives Verhalten („Was wollen Sie hier, verschwinden Sie“), da dies zu aggressiven Erwiderungen und damit zur Eskalation führen kann. Das Ansprechen hat zwei Vorteile:
Man kommt dicht genug an den Verdächtigen heran, um ihn eventuell später beschreiben zu können.
Der Verdächtige fühlt sich beobachtet und verlässt normalerweise den Ort, wodurch eine eventuelle Straftat abgewendet werden kann. Dann sollte man erkennbar folgen, um einen erneuten Versuch einer Straftat „eine Straße weiter“ zu verhindern.

Bei konkretem Verdacht gehen unsere Mitglieder auf Abstand und rufen sofort die Polizei. Dadurch wird der Verdächtige nicht gestört und die Polizei hat bei rechtzeitigem Eintreffen die Chance,  Identität und Absicht des Verdächtigen festzustellen. Auch wenn bis dahin aus dem vagen Verdacht eine tatsächliche Straftat geworden ist bleiben wir auf Abstand, beobachten und halten die Polizei telefonisch auf dem Laufenden. Somit wird der Täter nicht verscheucht und eine Verhaftung wahrscheinlicher.
Durch frühes Sich-bemerkbar-machen kann man einen Täter natürlich verscheuchen, um den Schaden einer Straftat zu begrenzen. Dies ist aber für unsere Mitglieder nur dann eine Option, wenn sie den Täter gut erkennen und später beschreiben können, oder wenn der durch die Straftat entstehende Schaden wirklich groß ist oder eine Gefährdung für Dritte darstellt.
Sollten Sie einmal den Verdacht einer Straftat haben oder gar Zeuge einer Straftat werden, so hoffen wir, dass wir Ihnen mit der Beschreibung unserer Vorgehensweise haben helfen können.

Einschreiten oder nicht, wenn Dritte in Gefahr sind?

  • Täter in die Flucht schlagen und damit wahrscheinlich deren Verhaftung verhindern?
  • Sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, oder lieber unerkannt bleiben?

Es gibt viele Veröffentlichungen, die noch mehr Ratschläge oder sogar Rechtsberatungen erteilen. Beides wollen wir nicht (um nicht andere dauernd zu wiederholen) und dürfen wir nicht, da wir uns hier nicht als Juristen äußern.